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Energieausweis

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist das Vorlegen eines Energieausweises Pflicht. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Geldstrafen. Betroffen von dieser Regelung sind sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Ausgenommen von der gesetzlichen Pflicht sind zum Beispiel unter Denkmalschutz stehende Gebäude sowie Abrisshäuser. Bereits bei der Inserierung einer Immobilie müssen folgende Werte angegeben werden:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs des Gebäudes
  • Art der Heizung (Energieträger)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse, wenn ein Ausweis mit Effizienzklasse vorliegt.

Ob Energieausweise auch korrekt ausgestellt sind, wird durch die untere Baubehörde kontrolliert.

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